Informationen zu Lernstörungen
Teilleistungsstörungen kann man als Oberbegriff zu Lernstörungen ansehen, wobei „Teilleistung“ meint, das eine Störung bzw. Schwäche nur in einem Teilbereich vorliegt. Der Begriff stammt aus den 80er Jahren und wird heute nur noch selten gebraucht, doch nach wie vor gilt, dass u. a. eine zu schwache Ausprägung oder eine Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche vorliegt:
- visuelle und auditive Wahrnehmungsleistungen
- Wahrnehmungsverarbeitung
- Merkfähigkeit für Zahlen, visuelle oder akustische (Sprach-) Symbole
- Lautdifferenzierungsfähigkeit
- Fähigkeit Mengen und Zahlen zu erfassen (Zahlensinn)
- Fähigkeit der phonologischen Bewusstheit
- Motorik (Grob- und Feinmotorik)
- Aufmerksamkeitssteuerung und -fokussierung
- Impulskontrolle,
die zu Problemen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen führen können. Als weitere verursachende Bedingungen können genetische Dispositionen (Vererbung), ungünstige soziale Voraussetzungen (Anregungen, Erziehungsstil, usw.), schulische Faktoren oder psychische Problemlagen wirken.
Unter Teilleistungsstörungen im engeren Sinne fallen die Lese-/Rechtschreibstörung und Dyskalkulie, im weiteren Sinne zählen dazu auch Aufmerksamkeitsstörungen.
Teilleistungsstörung bedeutet – ganz kurz gefasst -, dass die Betroffenen nur in einem Teilbereich Probleme haben, auf allen anderen Gebieten aber durchschnittliche oder sogar überdurchschnittliche Fähigkeiten zeigen.
Diesem Phänomen begegnet man nicht nur bezüglich des Lesens und Schreibens (LRS oder Legasthenie), sondern auch in Bezug auf die Mathematik. Es gibt aufgeweckte Kinder, die gute Leistungen in den Fächern „Deutsch“ und „Heimat- und Sachkundeunterricht“ (bzw. anderen Nebenfächern) zeigen, die gut mitarbeiten und mitdenken können, aber beim Rechnen wie blockiert sind und bspw. nicht über den Zehner hinauskommen. Dabei reicht das Spektrum von leichten Rechenschwierigkeiten bis hin zu einer ausgeprägten Rechenstörung.
Es liegt also eine spezielle Entwicklungsstörung in nur einem Teilbereich vor, wobei gilt: Je später die Störung erkannt wird, desto wahrscheinlicher ist, dass auch andere Bereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Es können auch nebeneinander mehrere Teilbereiche von einer Beeinträchtigung oder Störung betroffen sein.
Eine direkte Auswirkung einer isolierten Störung lässt sich z. B. bei einer Lesestörung beobachten: Die Lesefähigkeit fällt im Fach Mathematik bei Sachaufgaben ins Gewicht und in Sachfächern wirkt sie sich beim schriftlichen Beantworten von Fragen aus, da diese erst richtig gelesen werden müssen, bevor sie beantwortet werden können.
Eine indirekte Auswirkung zeigt sich, wenn ein/e SchülerIn aufgrund einer Lernstörung Versagensängste entwickelt, die sich je nach Ausprägungsgrad und psychischer Stabilität des Kindes auch auf andere Fächer übertragen. Es besteht die Gefahr eines Leistungsabfalles auch in Fächern, die eigentlich von der Lernstörung nicht betroffen sind, da die Motivation insgesamt sinkt. In ausgeprägteren Fällen führt das soweit, dass das Kind sich bald auf keinem Gebiet mehr etwas zutraut und schließlich eine generelle Schulunlust bzw. –angst entwickelt.
Teilleistungsschwächen lassen sich von einer Störung auf dem betreffendem Gebiet nicht klar abgrenzen. Der Übergang verläuft fließend. Als Richtlinie gilt (je nach Definition variierend):
Von Störung* wird gesprochen, wenn die Leistungen des betroffenen Kindes in dem jeweiligen Bereich im Vergleich zu seiner Altersgruppe im unterdurchschnittlichen Bereich liegen. Wo dieser unterdurchschnittliche Bereich beginnt, ist ebenfalls definitionsabhängig: Zumeist wird davon gesprochen, wenn die betroffenen Kinder bei einem Test, der die entsprechende Teilleistung überpfüft, höchstens im unteren Zehntel ihrer Klassenstufe liegen.
* Von einer Lernstörung wird ausgegangen, wenn die erzielte Leistung im standardisierten Lese- oder Rechtschreibtest bzw. Rechentest bei einem Prozentwert gleich oder unterhalb von 10 (Richtwert) liegt. Je nach Definition (z. B. ICD 10, Version 2010) wird für die Diagnose „Lese-/Rechtschreibstörung“ oder „Rechenstörung“ zusätzlich ein deutlicher Unterschied (mind. 1,2 Standardabweichungen) zur Intelligenzleistung vorausgesetzt.