Erwachsene
Herzlich willkommen auf der Seite der psychotherapeutischen Praxis (Erwachsenenbereich) von Dipl.-Psychologin Dr. Schardt und Kolleg*innen!
Unsere therapeutische Praxis ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet, d.h. dass wir zusammen mit unseren Klient*innen Strategien entwicklen, um – als belastend erlebte – Gefühle und Verhaltensweisen zu verändern. Dabei sehen wir uns als professionelle Unterstützer*innen, die ihren therapeutischen Werkzeugkasten zur Verfügung stellen, damit der Klient bzw. die Klientin wieder einen zufriedeneren, ausbalancierteren Umgang mit sich selbst und anderen pflegen kann.
Besonders verpflichtet fühlen wir uns einer humanistischen Grundhaltung, die davon ausgeht, dass jeder Mensch bereits das nötige Wissen und die nötigen Fähigkeiten (Ressourcen) in sich trägt, um seine Veränderungsziele zu erreichen und sich so entfalten zu können, wie man es sich wünscht. Als Therapeut*in versuchen wir den Weg dorthin wieder zu öffnen und zu unterstützen.
Es besteht eine überörtliche Praxisgemeinschaft mit der Psychotherapeutin Michaela König und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Angela Grötsch und Kolleg*innen in Neustadt an der Aisch (weitere Informationen finden Sie hier). In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit Erwachsenentherapie im Rahmen der gesetzlichen Versorgung abzurechnen. D.h. es genügt, wenn Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen. Um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte montags zwischen 10.30 und 11.20 Uhr oder donnerstags von 11.30 bis 12.40 Uhr an das Aufnahmeteam in unserer Praxis (Tel. 0951 9329 2963).
In unserer Praxis gibt es verschiedene Angebote. Einzelne Therapeuten, die über eine Approbation und einen Arztregistereintrag verfügen, können mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens zusammenarbeiten. Aufgrund der oftmals sehr langen Wartezeiten bei zugelassenen Kolleg*innen kann es schwierig sein zeitnah einem/r Therapieplatz bei einem Psychotherapeut*in mit Kassensitz zu bekommen. Allerdings hat jede/r gesetzlich Versicherte den Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse dies nicht zur Verfügung stellen, ist sie angehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass zunächst ein Sprechstundentermin bei einem/r zugelassenen Kolleg*in stattgefunden hat.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel psychotherapeutische Leistungen vollständig. Je nach den vertraglichen Bedingungen, die Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben, können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die voll erstattet werden, variieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse. Natürlich ist es auch möglich, eine therapeutischen Behandlung als Selbstzahler zu beginnen und somit unabhängig von Krankenkassenkontingenten oder Genehmigungsverfahren zu sein. Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz.
Falls Sie mehr Informationen wünschen, können Sie uns gerne über das Kontaktformular erreichen oder die Telefonsprechzeit montags (10.30 – 11.20 Uhr) und donnerstags (11.30 – 12.40 Uhr) nutzen.