Selbstzahler bzw. Zusatzversicherung

Die Finanzierung einer Psychotherapie ist am SYSTI je nach abgeschlossener Versicherung über die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen möglich, auf Wunsch aber auch als Selbst­­zahler. Falls vorhanden kann ein Teil der Kosten von einer entsprechenden Zusatzversicherung übernommen werden

Gründe für die Eigenfinanzierung einer Psychotherapie können sein:

  • schneller Therapiebeginn: Bei einem freien Therapieplatz kann die Therapie ohne Wartezeit für die Gutachtenerstellung und die Beantragung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse zügig beginnen, es stehen mehr Therapeuten und von daher auch schneller Therapieplätze zur Verfügung.
  • freiere Gestaltungsmöglichkeit: Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen sowie die Methodenwahl sind unabhängig von den Vorschriften der Krankenkassen.
  • Kontinuität: Sollte in Zukunft erneut Therapiebedarf bestehen, ist eine zeitnahe unbürokratische Begleitung möglich.
  • Keine Sperrfrist: Nach Beendigung/Abbruch einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie besteht eine Sperrfrist von zwei Jahren. Sollten Sie in dieser Zeit Hilfe suchen, ist dies bei Eigenfinanzierung kein Problem.
  • Anonymität: Dies kann von Vorteil beim späteren Abschluss einer privaten Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Verbeamtung sein.

 

Die aktuellen Wartezeiten auf einen von der Krankenkasse finanzierten Therapieplatz liegen zwischen mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Auch die Überbrückung dieser Wartezeit, bis eine kassenfinanzierte Therapie am SYSTI oder in einer anderen Praxis starten kann, kann ein Grund für zunächst selbst finanzierte Therapiestunden sein.

Neben der „klassischen“ Psychotherapie bieten wir in diesem Rahmen auch Leistungen an, die außerhalb der Kassenleistung liegen, wie Paar- oder Familienberatung oder Beratung ohne Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose.

Dieses therapeutische Angebot richtet sich in erster Linie an Erwachsene und basiert auf verhaltenstherapeutischer und systemischer Grundlage.

 

Eine besondere Form der Finanzierung ergibt sich für Patienten, deren Krankenversicherungs­vertrag die Übernahme psychotherapeutischer Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie enthält. Ein Teil der Kosten kann dann von der in der Regel privaten Krankenkasse übernommen werden.