Staatliche Förderung, Fortbildungspunkte

Unser Institut ist berechtigt, Bildungsprämien-Gutscheine für unsere Weiterbildungsmodule anzunehmen und abzurechnen.

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.

Wer kann die Bildungsprämie beantragen?

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (zu versteuerndes Einkommen liegt nicht über 25.600,- € bzw. nicht über 51.200 ,- € bei gemeinsamer Veranlagung).

Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.

Wer wird nicht gefördert?

Empfänger von ALG I , ALG II , AFBG (Meister-Bafög)
Personen ohne Arbeitserlaubnis
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Wie und wo beantragt man die Bildungsprämie?

Wir informieren Sie gerne über die Vorgehensweise, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wichtig ist, dass Sie die Prämie beantragen, bevor Sie sich verbindlich zu einem unserer Fortbildungsmodule anmelden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Kann man Fortbildungspunkte für die Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen erhalten?

Wir können für einzelne Seminare in unserem Weiterbildungsangebot Fortbildungspunkte für Logopäden und Ergotherapeuten vergeben. Bitte fragen Sie uns danach.

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